Unsere Hausordnung
Präambel
Ein gutes Schulklima gründet auf einem rücksichtsvollen, freundlichen und höflichen Miteinander von Lehrkräften, Schülern und Schülerinnen, Mitar-beitern und Mitarbeiterinnen und Eltern.
Hilfsbereitschaft und Offenheit, Einsatzbereitschaft und Leistungswille so-wie das faire Austragen von Konflikten sind für den guten Umgang so vieler Menschen miteinander entscheidend.
Erscheinungsformen rechts- oder linksradikaler Gesinnung sowie das Tragen und Verbreiten von menschenverachtenden oder gewaltverherrlichenden Symbolen werden an unserer Schule nicht toleriert.
Für das Gelingen der Schulgemeinschaft der Brüder-Grimm-Schule Calvörde tragen wir alle die Verantwortung!
Wir möchten uns in unserer Schule wohlfühlen, deshalb geben wir uns Regeln für das Zusammenleben.
Wir wollen mit angemessener Schulkleidung den Unterricht besuchen und werden daher sehr kurzgeschnittene Hosen und Röcke, tief ausgeschnit-tene Oberteile und bauchfreie Shirts an unserer Schule nicht tragen. Außerdem
tragen wir aus Sicherheitsgründen festes Schuhwerk.
A Vor Unterrichtsbeginn
- Nach Ankunft der Busse warten alle Schüler und Schülerinnen vor der Haupteingangstür „Am Markt“ auf die Abholung durch die Fachlehrkraft. Der Aufenthalt in den Seitenstraßen des Marktplatzes und vor der Kirche nach Ankunft der Busse ist untersagt.
- Nach dem Vorklingeln begeben sich alle Schüler und Schülerinnen und Lehrkräfte umgehend in die Klassenräume und bereiten sich auf den Unterricht vor.
- Mit dem Stundenklingeln beginnt der Unterricht. Zur Begrüßung stellen sich alle Schüler und Schülerinnen ordentlich an ihren Platz.
- Das Fehlen von Schülern und Schülerinnen ist am ersten versäumten Unterrichtstag durch die Erziehungsberechtigten der Schule (telefonisch oder elektronisch) mitzuteilen. Eine schriftliche Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten ist grundsätzlich erforderlich und bei der Rückkehr in die Schule der Klassenleitung abzugeben.
B Während des Unterrichts
- Der Unterricht beginnt um 7.55 Uhr mit dem Stundenklingelzeichen.
- Kein Schüler und keine Schülerin verlässt den Klassenraum während des Unterrichts, um zur Toilette zu gehen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Fachlehrers. Das Trinken, Essen und Kaugummikauen im Unterricht ist nicht erlaubt und kann nur in Ausnahmefällen gestattet werden.
- Bei Nichterscheinen der Lehrkraft informiert der Klassensprecher bzw. dessen Stellvertreter spätestens 5 Minuten nach dem Stundenbeginn das Sekretariat.
- Bei Unwohlsein ist die Fachlehrkraft zu informieren und das Sekretariat aufzusuchen. Durch das Sekretariat werden die Erziehungsberechtigten benachrichtigt und geeignete Maßnahmen eingeleitet.
- Mobiltelefone und andere technischen Geräte (z.B. MP3- Player; Musikboxen) sind während des Unterrichts verboten. Mit Betreten des Unterrichtsraumes werden diese ausgeschaltet und in die bereitgestellte Handygarage abgelegt. Foto-, Film- oder Tonaufnahmen sind grundsätzlich nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen werden die im Unterricht benutzten Geräte vom Fachlehrer eingezogen.
- Einrichtungsgegenstände und Unterrichtsmittel sind pfleglich zu behandeln. Bei Beschädigungen werden die Erziehungsberechtigten der entsprechenden Schüler regresspflichtig gemacht.
C Pausenordnung
- Die Unterrichtsräume werden nach dem Unterricht sauber und or-dentlich verlassen. Abfälle sind in dafür aufgestellte Behälter zu entsorgen.
- Ordnungsschüler säubern nach dem Ende des Unterrichts die Tafel.
- Das Toben auf den Fluren und Treppen des Schulgebäudes ist untersagt.
- Der unbegründete Aufenthalt in den Toilettenräumen ist nicht gestattet. Die sachgemäße Nutzung der Toiletten wird durch eine Schüleraufsicht kontrolliert. Bei Feststellung von Schäden und Fehlverhalten ist die Schulleitung zu informieren.
- In der Zeit von 9.30 - 9.35 Uhr frühstücken die Schüler und Schülerinnen an ihren Plätzen. Ausnahmen bilden die Fachunterrichts-räume 2.4, 2.6, 4.1, 4.4 und 4.6. Diese Ausnahmen werden über die jeweiligen Fachraumordnungen geregelt.
- Mit dem Pausenklingeln begeben sich die Schüler und Schülerin-nen der 5. und 6. Klassen auf den Schulhof „Marktschule“. Die Schüler und Schülerinnen der Klassen 7 bis 10 verbringen ihre Pausen auf dem Schulhof „Neue Schule“. Auf dem Schulhof „Marktschule“ ist die Nutzung von Mobiltelefonen und anderer technischer Geräte untersagt.
- Mit dem Vorklingeln begeben sich alle Schüler und Schülerinnen sowie die Lehrkräfte umgehend in die Unterrichtsräume bzw. zur Sportstätte.
- Das Verlassen des Schulgebäudes ist grundsätzlich untersagt. Begründete Ausnahmen bedürfen der Genehmigung einer Lehrkraft.
- Bei widrigem Wetter werden die Hofpausen abgeklingelt. Alle Schüler, Schülerinnen und Lehrkräfte begeben sich umgehend in die entsprechenden Unterrichtsräume der nachfolgenden Stunde. Bei extremen Außentemperaturen wird auf Anweisung der Schulleitung das mitgebrachte Mittagessen in den Unterrichtsräumen eingenommen und anschließend der Pausenhof aufgesucht.
- Die Klassen 5 und 6 werden zur Sportstätte und zurück zur Schule von einer Aufsichts- bzw. Lehrkraft begleitet.
- Für die Sauberkeit des Schulhofes sind alle Schüler und Schülerinnen verantwortlich. Abfälle werden in die dafür aufgestellten Behälter entsorgt. Es wird eine Klasse vom Dienst bestimmt, die die Einhaltung prüft und ggfs. reinigt.
- Das Mitbringen und der Gebrauch von Waffen jeglicher Art, Reizgas, Knallkörpern sowie der Handel, der Besitz und der Konsum von Drogen sind nicht gestattet.
- Im gesamten Schulbereich einschließlich Turnhalle, auf dem Sportplatz sowie auf dem Weg zur Turnhalle herrscht Rauch- und Alkoholverbot. Das Mitbringen und Verbreiten von Rauchartikeln ist nicht gestattet. An der Schule ist der Konsum von koffeinhalti-gen Getränken und Energydrinks nicht gestattet.
- Das Mitbringen und der Besitz von Medien, die im Sinne des Kinder- und Jugendschutzgesetzes jugendgefährdend sind, ist untersagt.
- Das Werfen von Steinen, Schneebällen, Kastanien, Baumfrüchten, Flaschen und Gegenständen ist grundsätzlich verboten.
- Der Gebrauch von Handys, einschließlich Foto-, Film- und Ton-aufnahmen, ist grundsätzlich verboten.
D Nach dem Unterricht
- Nach Beendigung des Unterrichts sind die Räume ordentlich zu verlassen, Schüler stellen nach der letzten Stunde die Stühle auf die Tische.
- Nach Unterrichtsschluss benutzen Fahrschüler und Fahrschülerinnen grundsätzlich den ersten Bus in den Heimatort. Während der Wartezeit ist der Aufenthalt in den Seitenstraßen des Markt-platzes untersagt, das schließt den Aufenthalt vor der Kirche ein.
- Ohne ersichtlichen Grund halten sich Schüler/-innen nach Unterrichtsschluss nicht auf dem Schulgelände auf.
- Veranstaltungen von Klassen- und Schülergruppen außerhalb der Stundentafel bedürfen der Genehmigung der Schulleitung.
E Verstöße gegen die Hausordnung
Bei Nichteinhaltung der Hausordnung treten entsprechende Ord-nungsmaßnahmen der Verordnung vom 12.01.2002 (SVBL LSA Nr. 3/2002) in Kraft.
F Verstöße gegen die Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes
Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz werden in folgenden Schritten geahndet:
- Raucht ein Schüler bzw. eine Schülerin auf dem Schulgelände, auf dem Weg zur Turnhalle, auf dem Gelände der Turnhalle oder in der Turnhalle wird er oder sie namentlich von der Lehrkraft erfasst und der Klassenleitung benannt. Die Klassenleitung wird einen Tadel aussprechen und die Erziehungsberechtigten informieren.
- Bei Wiederholung dieses Fehlverhaltens wird ein zweiter Tadel von der Klassenleitung ausgesprochen mit dem Hinweis, dass bei ei-nem nächsten Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz die Androhung eines Verweises in einer einberufenen Klassenkonferenz und die Einleitung eines Bußgeldverfahrens erfolgen.Die Erziehungsberechtigten werden über diese Maßnahmen schriftlich informiert.
- Weitere Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz werden mit der von der Klassenkonferenz beschlossenen Androhung eines Verweises bzw. mit dem Aussprechen eines Verweises geahndet.
Die Schulleitung ist in diesen Fällen verpflichtet, diese Ordnungs-widrigkeit der zuständigen Verwaltungsbehörde zu melden. (Nichtraucherschutzgesetz vom 19.12.2007, § 6 und 7)
Weitere Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen können laut Schulgesetz des Landes Sachsen- Anhalt § 44 bei Bedarf ergriffen werden.
Calvörde, 05.06.2024

