Unsere Hausordnung


Ein gutes Schulklima gründet auf einem rücksichtsvollen, freundlichen und höflichen Miteinander von Lehrkräften und Schülern/Schülerinnen, Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen und Eltern. Hilfsbereitschaft und Offenheit, Einsatzbereitschaft und Leistungswille sowie auch das faire Austragen von Konflikten sind für den guten Umgang so vieler Menschen miteinander entscheidend. Erscheinungsformen rechts-  oder linksradikaler Gesinnung, sowie das Tragen von menschenverachtenden oder Gewalt verherrlichenden Symbolen werden an unserer Schule nicht toleriert.


Für das Gelingen der Schulgemeinschaft der Brüder-Grimm-Schule Calvörde tragen wir alle die Verantwortung!


Wir möchten uns in unserer Schule wohl fühlen, deshalb geben wir uns Regeln für das Zusammenleben.



A) Vor Unterrichtsbeginn


Alle Schüler/-innen begeben sich nach Ankunft der Busse in das Schulgebäude. Der Aufenthalt in den Seitenstraßen des Marktplatzes nach Ankunft der Busse ist untersagt.


Schüler/-innnen, die eine Fahrraderlaubnis besitzen, stellen ihr Fahrrad an dem vorgesehenen Platz ab und sichern dieses entsprechend.


Kleinkrafträder werden auf dem öffentlichen Parkplatz abgestellt. Für Schäden an den Kfz übernimmt die Schule keine Haftung.


Nach dem Vorklingeln begeben sich alle Schüler/-innen und Lehrkräfte umgehend in die Klassenräume und bereiten sich auf den Unterricht vor.


Die Oberbekleidung wird auf die Kleiderhaken in den Fluren gehängt.


Mit dem Stundenklingeln beginnt der Unterricht. Zur Begrüßung stellen sich alle Schüler/-innen ordentlich an ihren Platz.


Das Fehlen von Schülern ist am ersten versäumten Unterrichtstag durch die Erziehungsberechtigten der Schule (evtl. auch telefonisch) mitzuteilen. Eine schriftliche Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten ist grundsätzlich erforderlich.



B) Während des Unterrichts


Der Unterricht beginnt um 7.55 Uhr mit dem Stundenklingelzeichen.


Kein Schüler und keine Schülerin verlässt den Klassenraum während des Unterrichts, um zur Toilette zu gehen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Fachlehrers.


Das Trinken, Essen und Kaugummikauen im Unterricht ist nicht erlaubt und kann nur in Ausnahmefällen gestattet werden.


Bei Nichterscheinen der Lehrkraft informiert der Klassensprecher bzw. dessen Stellvertreter spätestens 5 Minuten nach dem Stundenbeginn das Sekretariat.


Bei Unwohlsein ist der Fachlehrer zu informieren und das Sekretariat aufzusuchen. Die Sekretärin benachrichtigt die Erziehungsberechtigten und leitet geeignete Maßnahmen ein.


Der Gebrauch von Handys und anderen mitgebrachten technischen Geräten (z.B. MP3- Player) ist während des Unterrichts verboten, einschließlich Foto-, Film- oder Tonaufnahmen. Bei Zuwiderhandlungen können die im Unterricht benutzten Geräte vom Fachlehrer eingezogen werden.


Einrichtungsgegenstände und Unterrichtsmittel sind pfleglich zu behandeln. Bei Beschädigungen werden die Erziehungsberechtigten der entsprechenden Schüler regresspflichtig gemacht.



C) Pausenordnung


Die Unterrichtsräume werden nach dem Unterricht sauber und ordentlich verlassen. Abfälle sind in dafür aufgestellte Behälter zu entsorgen.


Ordnungsschüler säubern nach dem Ende des Unterrichts die Tafel.


Das Toben auf den Fluren und Treppen des Schulgebäudes ist untersagt.


Der unbegründete Aufenthalt in den Toilettenräumen ist nicht gestattet.


In der Zeit von 9.30 - 9.35 Uhr frühstücken die Schüler und Schülerinnen an ihren Plätzen. Ausnahmen bilden die Fachunterrichtsräume 2.4, 2.6, 4.1 und 4.6. Diese Ausnahmen werden über die jeweiligen Fachraumordnungen geregelt.


Mit dem Pausenklingeln begeben sich die Schüler und Schülerinnen der 5. und 6. Klassen auf den Schulhof „Marktschule“. Die Schüler und Schülerinnen der Klassen 7 bis 10 verbringen ihre Pausen auf dem Schulhof „ Neue Schule“.


Mit dem Vorklingeln begeben sich alle Schüler und Schülerinnen,sowie die Lehrkräfte umgehend in die Unterrichtsräume bzw. zur Sportstätte.


Das Verlassen des Schulgebäudes ist grundsätzlich untersagt. Begründete Ausnahmen bedürfen der Genehmigung einer Lehrkraft.


Bei widrigem Wetter werden die Hofpausen 3x abgeklingelt. Alle Schüler, Schülerinnen und Lehrkräfte begeben sich umgehend in die entsprechenden Unterrichtsräume der nachfolgenden Stunde.


Die Klassen 5 und 6 werden zur Sportstätte und zurück zur Schule von einer Aufsichts- bzw. Lehrkraft begleitet.


Für die Sauberkeit des Schulhofes sind alle Schüler und Schülerinnen verantwortlich. Abfälle werden in die dafür aufgestellten Behälter entsorgt.


Das Mitbringen und der Gebrauch von Waffen jeglicher Art, Reizgas, Knallkörpern sowie der Handel, der Besitz und der Konsum von Drogen sind nicht gestattet.


Im gesamten Schulbereich herrscht Rauch- und Alkoholverbot.


Das Mitbringen und der Besitz von Medien, die im Sinne des Kinder- und Jugendschutzgesetzes jugendgefährdend sind, ist untersagt.


Das Werfen von Steinen, Schneebällen, Flaschen und Gegenständen ist grundsätzlich verboten.


Der Gebrauch von Handys, einschließlich Foto-, Film- und Tonaufnahmen, ist grundsätzlich verboten.



D) Nach dem Unterricht


Nach Beendigung des Unterrichts sind die Räume ordentlich zu verlassen, Schüler stellen nach der letzten Stunde die Stühle auf die Tische.


Nach Unterrichtsschluss benutzen Fahrschüler/-innen grundsätzlich den erst möglichen Bus in den Heimatort. Ohne ersichtlichen Grund halten sich Schüler/-innen nach Unterrichtsschluss nicht auf dem Schulgelände auf.


Veranstaltungen von Klassen- und Schülergruppen außerhalb der Stundentafel bedürfen der Genehmigung des Schulleiters.



E) Verstöße gegen die Hausordnung


Bei Nichteinhaltung der Hausordnung treten entsprechende Ordnungsmaßnahmen der Verordnung vom 12.01.2002 (SVBL LSA Nr. 3/2002) in Kraft.



F) Verstöße gegen die Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes


Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz werden in folgenden Schritten geahndet:


Raucht ein Schüler/ eine Schülerin auf dem Schulgelände, wird er/ sie namentlich von der Lehrkraft erfasst und dem Klassenlehrer benannt. Der Klassenlehrer wird einen Tadel aussprechen und die Erziehungs-berechtigten informieren.

Bei Wiederholung dieses Fehlverhaltens wird ein zweiter Tadel vom Klassenleiter ausgesprochen mit dem Hinweis, dass bei einem nächsten Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz die Androhung eines Verweises in einer einberufenen Klassenkonferenz und die Einleitung eines Bußgeldverfahrens erfolgen.

 

Die Erziehungsberechtigten werden über diese Maßnahmen schriftlich informiert.


Weitere Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz werden mit der von der Klassenkonferenz beschlossenen Androhung eines Verweises bzw. mit dem Aussprechen eines Verweises geahndet.


Der Schulleiter ist in diesen Fällen verpflichtet, diese Ordnungswidrigkeit der zuständigen Verwaltungsbehörde zu melden. (Nichtraucherschutzgesetz vom 19.12.2007, § 6 und 7)

Weitere Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen können laut Schulgesetz des Landes Sachsen- Anhalt §44 bei Bedarf ergriffen werden.






Datenschutzerklärung